Stationäre Versorgung - Rechtsprechung Stationäre Versorgung - Rechtsprechung
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12.05.2011 MDK-Prüfungen
Prüfanzeige nach § 275 Abs. 1c Satz 2 SGB V
Prüfanzeigen ohne Mitteilung des Prüfgrundes sind unzureichend.
  • Datei: 147.pdf

  • MDK - Begutachtungsverfahren bei Versicherten der AOK in Hessen
    Die von der AOK- Die Gesundheitskasse für Hessen gemachten Vorgaben für Widersprüche gegen AOK- Erstgutachten haben keine Grundlage im Landesvertrag nach § 112 SGB V.
  • Datei: 146.pdf

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    Abgrenzung ambulante und stationäre Behandlung / „Tagesfälle“

    Mit NKG-Mitteilung 215/2004 wurde über ein Urteil des BSG vom 04. März 2004 - B 3 KR 4/03 R - informiert. Einige Krankenkassen legen dies Urteil so aus, dass Vergütungen in den Fällen, in denen der Patient nicht über Nacht im Krankenhaus verbleibt, angeblich nur dann als vollstationärer Fall abgerechnet werden könnten, wenn der Patient verstorben sei oder gegen ärztlichen Rat das Krankenhaus verlassen habe. Zudem verweisen die Krankenkassen bei diesen „same-day“-Fällen darauf, dass der MDK die Begutachtung der Fälle mit o.g. Begründung verweigere. Die Krankenkassen verweigern also die Vergütung, ohne dass der MDK den Fall gemäß §§ 275, 276 SGB V überprüft hat. Sowohl die Argumentation als auch die daraus resultierende Praxis der Krankenkassen ist unzutreffend und können daher keinesfalls akzeptiert werden.

    Zusammenfassend kann festgehalten werden, das es für die Einstufung als vollstationärer Fall nicht ausschließlich darauf ankommt, ob der Patient tatsächlich über Nacht im Krankenhaus verblieben ist, sondern darauf, dass er aus der ex-ante – Perspektive betrachtet über Nacht im Krankenhaus verbleiben sollte und nur wider Erwarten noch am selben Tag entlassen wurde. Eine entsprechende Dokumentation der Aufnahmeentscheidung ist daher zu empfehlen.