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Sanierungsbeitrag der Krankenhäuser

Das Sozialgericht Aachen hat (in 1. Instanz) entschieden, dass der Sanierungsbeitrag der Krankenhäuser (Rechnungskürzung nach §8 Abs. 9 KHEntgG) verfassungsgemäß ist.
Gleichzeiting wurde eine Sprungrevision zum BSG zugelassen, so dass die Urteile aller Voraussicht nach nicht rechtskräftig werden...

Bezug: NKG-Mitteilung 170/2008

Notwendigkeit stationärer Krankenhausbehandlung

BSG-Urteil vom 10. April 2008 - B 3 KR 19/05 R
Das Bundessozialgericht hat den Beschluss des Großen Senats des BSG vom 25.09.2007 umsetzen müssen.
Der 3. Senat hat die vom Großen Senat entwickelten Grundsätze konkretisiert und dazu ein Prüfungsschema entwickelt.

1. Danach ist zunächst die Frage zu klären, ob die gesetzlichen Voraussetzungen zur Abrechenbarkeit einer Krankenhausleistung überhaupt vorliegen.
2. Sodann ist festzustellen, ob die vollstationäre Krankenhausbehandlung nach medizinischen Erfordernissen erforderlich ist.
Diese Beurteilung hat aus der ex-ante- Perspektive zu erfolgen.

Bezug: NKG-Mitteilung 168/2008

Abgrenzung ambulante und stationäre Behandlung / „Tagesfälle“

Mit NKG-Mitteilung 215/2004 wurde über ein Urteil des BSG vom 04. März 2004 - B 3 KR 4/03 R - informiert. Einige Krankenkassen legen dies Urteil so aus, dass Vergütungen in den Fällen, in denen der Patient nicht über Nacht im Krankenhaus verbleibt, angeblich nur dann als vollstationärer Fall abgerechnet werden könnten, wenn der Patient verstorben sei oder gegen ärztlichen Rat das Krankenhaus verlassen habe. Zudem verweisen die Krankenkassen bei diesen „same-day“-Fällen darauf, dass der MDK die Begutachtung der Fälle mit o.g. Begründung verweigere. Die Krankenkassen verweigern also die Vergütung, ohne dass der MDK den Fall gemäß §§ 275, 276 SGB V überprüft hat. Sowohl die Argumentation als auch die daraus resultierende Praxis der Krankenkassen ist unzutreffend und können daher keinesfalls akzeptiert werden.

Zusammenfassend kann festgehalten werden, das es für die Einstufung als vollstationärer Fall nicht ausschließlich darauf ankommt, ob der Patient tatsächlich über Nacht im Krankenhaus verblieben ist, sondern darauf, dass er aus der ex-ante – Perspektive betrachtet über Nacht im Krankenhaus verbleiben sollte und nur wider Erwarten noch am selben Tag entlassen wurde. Eine entsprechende Dokumentation der Aufnahmeentscheidung ist daher zu empfehlen.