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Stand: 16.11.2011
 
Pia Inanspruchnahmefrequenzen
 
Bezug: NKG-Mitteilungen 014/2011
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Mustervorlagei für die Erfassung der Inanspruchnahmefrequenzen
 
Vergütungsvereinbarung
 
01.07.2011
Protokollnotiz zur Vergütungsvereinbarung PIA - KJPIA
 
Das Unterschritenverfahren ist abgeschlossen; die Vergütung ist seit dem 1. Januar 2011 gültig.
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Bezug: NKG Mitteilung 060/2011
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25.05.2010
Psychiatrische Institutsambulanzen- Neue Vereinbarung gemäß § 118 Abs. 2 SGB V (Unterschriftsfassung)
 
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV), der GKV-Spitzenverband (GKV-SV) und die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) haben am 30. April 2010 eine neue Vereinbarung gemäß § 118 Abs. 2 SBG V für die psychiatrischen Institutsambulanzen an Allgemeinkrankenhäusern mit selbständigen, fachärztlich geleiteten Abteilungen mit regionaler Versorgungsverpflichtung abgeschlossen. Die Vereinbarung tritt am 1. Juli 2010 in Kraft
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18.03.2010
Vergütung Psychiatrischer Institutsambulanzen (PIA) gem. § 118 SGB V ab Januar 2010
 
Bezug: NKG-Mitteilungen 116/2010
 
Vergütungsvereinbarung
 
Seminarunterlagen der NKG Infoveranstaltung vom 30.November 2009
 
 
18.03.2010
Vergütung Psychiatrischer Institutsambulanzen (PIA) gem. § 118 SGB V ab Januar 2010
 
Bezug: NKG-Mitteilungen 116/2010
 
Vergütungsvereinbarung
 
Seminarunterlagen der NKG Infoveranstaltung vom 30.November 2009
 
 
Die Vergütungspauschalen PIA für den Erwachsenenbereich betragen ab dem 01. Januar 2010:
 
1 - 2 Behandlungstage: 190,90 €
 
 
3 - 4 Behandlungstage: 267,05 €
 
 
ab Behandlungstagen: 324,93 €
 
 
Die Vergütungspauschalen PIA für Kinder -und Jugendpsychiatrie betragen ab dem 01. Januar 2010:
 
1 - 2 Behandlungstage: 284,31 €
 
 
3 - 4 Behandlungstage: 355,39 €
 
 
ab Behandlungstagen: 447,79 €
 
 
Die Vergütungspauschale beträgt bis zum 31.Dezember 2009:
 
Erwachsenenpsychiatrie: 256,00 €
 
 
Kinder- und Jugendpsychiatrie: 342,71 €