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| Vorschlagsverfahren für 2011 |
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Die Selbstverwaltungspartner nach § 17b KHG sehen für die erfolgreiche Weiterentwicklung des G-DRG-Klassifikationssystems und zur Förderung dessen Akzeptanz die Notwendigkeit, externen Sachverstand einzubinden. Daher haben die Selbstverwaltungspartner das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus GmbH (InEK) beauftragt, den strukturierten Dialog zur Einbindung des medizinischen, wissenschaftlichen und weiteren Sachverstandes durch ein regelhaftes Verfahren zu führen. Die aktuellen Hinweise für das laufende Vorschlagsverfahren finden Sie im Bereich „Aktuelles Vorschlagsverfahren“. Die Verfahrensbeschreibung zum aktuellen Vorschlagsverfahren finden Sie im Bereich „Verfahrensbeschreibung“. Das für die Dokumentation und Übermittlung von Änderungsvorschlägen erforderliche Tool finden Sie im Bereich „Tool zum Vorschlagsverfahren“. Eine gekürzte Darstellung des Inhalts der aktuell eingereichten Vorschläge finden Sie im Bereich „Zusammenstellung aus dem Vorschlagsverfahren“. |
| Kalkulationshandbuch |
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Um eine einheitliche Methodik bei der Kalkulation der DRG-Relativgewichte zu ermöglichen, haben die Selbstverwaltungspartner ein Kalkulationshandbuch entwickelt. Die Umsetzbarkeit und Praxistauglichkeit des Kalkulationshandbuches sowie der Kalkulationsmethodik wurde im Jahre 2001 in einem Methoden-Pretest überprüft. Die Anregungen und vielschichtigen Empfehlungen, die im Rahmen des Pretests entstanden, sind in eine neue Version des Kalkulationshandbuches eingearbeitet worden. Am 07. Februar 2002 wurde das Handbuch in der Version 2.0 veröffentlicht. Das Kalkulationshandbuch kann hier heruntergeladen werden. Auf Grundlage der Erfahrungen und Rückmeldungen aus den ersten drei Kalkulationsrunden haben die Selbstverwaltungspartner nach § 17 b KHG in Zusammenarbeit mit dem InEK allerdings mittlerweile Anpassungen und Ergänzungen zum Kalkulationshandbuch Version 2.0 veröffentlichen. Die Aktualisierungen und Ergänzungen zum Kalkulationshandbuch sind hier zum Download bereit gestellt. |
| Vergütungskonzept für teilnehmende Krankenhäuser |
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Im Rahmen des 2. FPÄndG wurde § 17 b Abs. 5 Satz 2 KHG so gefasst, dass ab dem Jahr 2005 an der DRG-Kalkulation teilnehmende Krankenhäuser pauschalierte Zahlungen erhalten sollen. Die Selbstverwaltungspartner auf der Bundesebene haben zur Umsetzung der Vorgabe ein Vergütungskonzept verabschiedet. Zur Verteilung kommt dabei der über den DRG-Systemzuschlag erhobene Zuschlagsanteil „Kalkulation“ (0,62 € je Fall). Dieses Finanzvolumen wird auf die an der DRG-Kalkulation teilnehmenden Krankenhäuser verteilt über eine<
Grundlage für die DRG-Kalkulation ist die Anwendung des DRG-Kalkulationshandbuchs in seiner aktuellen Fassung vom 22.12.2004 und ein Vertragsabschluss mit dem Institut für Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK). Es ist darauf hinzuweisen, dass nach § 17 b Abs. 5 Satz 2 KHG ein Anspruch des Krankenhauses auf Teilnahme am Kalkulationsverfahren nicht besteht. Weitere Informationen zur DRG-Kalkulation können von der Homepage des InEK (www.g-drg.de) abgerufen werden.
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| Krankenhausindividuelle Kalkulation sonstiger Entgelte nach § 6 Abs. 1 KHEntgG |
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Krankenhausindividuell zu vereinbarende DRG-Fallpauschalen (Anlage 3 FPV 2006) Im Rahmen der DRG-Kalkulation für das Jahr 2006 wurden 40 DRGs, welche nicht pauschaliert bewertet werden in der Anlage 3 der FPV 2006 aufgelistet. Für diese Leistungen sind krankenhausindividuelle Entgelte nach § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 des KHEntgG zu vereinbaren Nach § 6 Abs. 1 KHEntgG i.V.m. § 7 FPV 2006 vereinbaren die örtlichen Vertragsparteien für die in Anlage 3 ausgewiesenen Leistungen fall- oder tagesbezogene Entgelte. Werden fallbezogene Entgelte vereinbart, müssen auch Vereinbarungen zu den übrigen Bestandteilen des Fallpauschalen-Kataloges (u.a. mittlere Verweildauer, untere und obere Grenzverweildauer sowie zugehörige Bewertungsrelationen) getroffen werden. Wird ein tagesbezogenes Entgelt kalkuliert, muss dies dazu geeignet sein, die Durchschnittskosten der Leistung innerhalb der Durchschnittsverweildauer zu finanzieren. Die Vereinbarung fall- oder tagesbezogener Entgelte unterliegt keinen festgelegten (Kalkulations-) Kriterien. Da die krankenhausindividuelle Bewertung auf Basis einer Kostenträgerrechnung für die meisten Krankenhäuser zu aufwändig ist, kann auch ein individuelles Verfahren gewählt werden. Kalkulationsunterlagen sind nach § 6 Abs. 3 Satz 4 KHEntgG jedoch vorzulegen. Krankenhausindividuell zu vereinbarende Zusatzentgelte (Anlagen 4/6 FPV 2006) Zur Ergänzung der DRG-Fallpauschalen können für Leistungen, Leistungskomplexe oder teure Arzneimittel Zusatzentgelte abgerechnet werden . Für 46 Zusatzentgelte wurde durch das InEK lediglich eine inhaltlich Definition vorgegeben (Anlagen 4/6 FPV 2006). Die Bewertung ist somit ebenfalls krankenhausindividuell nach § 6 Abs. 1 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. § 5 Abs. 2 FPV 2006 durch die Vertragsparteien vor Ort zu ermitteln bzw. zu verhandeln. Auch für diesen Bereich sind bislang keine verbindlichen Kalkulationskriterien vorgesehen. Für die Kalkulation der Zusatzentgelte sind nicht nur die Sachkosten maßgeblich, sondern sämtliche Mehrkosten (z.B. aufgrund längerer OP-Zeiten), die mit der Zusatzentgeltleistung in Verbindung stehen. |
| Krankenhausindividuelle Kalkulation sonstiger Entgelte nach § 6 Abs. 1 KHEntgG -Informationsbörse bei der NKG |
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Bei der Kalkulation der Individualentgelte besteht - auch aufgrund der nicht vorhandenen Kalkulationsvorgaben - die Gefahr einer Fehleinschätzung. Vor diesem Hintergrund hat die Niedersächsische Krankenhausgesellschaft eine Informationsbörse für individuell kalkulierte Entgelte eingerichtet. Krankenhäuser, die Individualentgelte kalkuliert und/oder vereinbart haben, werden gebeten, die Forderungen und auch die Ergebnisse (Vereinbarungen) per E-Mail an die Niedersächsische Krankenhausgesellschaft zu übersenden.
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| Abschlussbericht zur Weiterentwicklung des G-DRG-Systems für das Jahr 2006 |
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Mit dem Abschlussbericht werden nähere Einzelheiten zur Vorgehensweise bei der Kalkulation sowie die Kosten- und Leistungsprofile der einzelnen DRG-Fallpauschalen offen gelegt. Der Abschlussbericht stellt die Methodik und wichtigsten Ergebnisse vor. Der G-DRG V2004/2006 Report-Browser enthält die in Form einer Access-Datenbank aufbereiteten detaillierten Kalkulationsergebnisse. Im Rahmen der Kalkulation für 2006 wurden über die reguläre Datenlieferung hinausgehende Informationen von den Kalkulationskrankenhäusern erhoben. Diese wurden sowohl zur Kalkulation der Zusatzentgelte als auch bei der Weiterentwicklung der G-DRG-Klassifikation verwendet. Da die zusätzlich erhobenen Attribute nicht Bestandteil der in 2004 gültigen Klassifikationen (ICD-10-SGB V Version 2004 und OPS-301 Version 2004) waren, sind diese in den Diagnosen- und Prozedurenlisten des G-DRG V2004/2006 Report-Browsers nicht aufgeführt. Weitere Informationen zum Browser enthält die beigefügte Readme Datei. |
| Abschlussbericht zur Weiterentwicklung des GDRGSystems für das Jahr 2005 /GDRG Version 2003/2005 ReportBrowser vom InEK veröffentlicht |
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Das InEK hat seinen Abschlussbericht zur Weiterentwicklung des GDRGSystems für das Jahr 2005 veröffentlicht. Darin werden die Methodik und die wichtigsten Ergebnisse des Kalkulationsverfahrens für die Ermittlung der Klassifikation und der Bewertungsrelationen des Fallpauschalenkataloges 2005 dargestellt. Gleichzeitig wurde wie in den Vorjahren der GDRG ReportBrowser (Version 2003/2005) zur Verfügung gestellt. Dieser enthält auf DRGEbene aggregierte Ergebnisse aus den Falldaten der an der Kalkulation für das System 2005 teilnehmenden Krankenhäuser im Format einer Access-Datenbank. Beide Veröffentlichungen stehen hier zur Verfügung. |
| Auswertungen im Rahmen der Begleitforschung gemäß § 17b Abs. 8 KHG für das Datenjahr 2004 |
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Die Vertragsparteien auf Bundesebene haben das InEK beauftragt, die Daten aus der Datenlieferung gemäß § 21 KHEntgG für das Datenjahr 2004 im Rahmen der Begleitforschung gemäß § 17b Abs. 8 KHG auszuwerten. Die Datenauswertung ist in fünf Datengruppen gegliedert:
Datenauswertung §21 KHEntgG zur Begleitforschung gemäß §17b Abs. 8 KHG; Datenjahr 2004 (Stand 14.03.2006) |
| Projektbericht zur Erstkalkulation (Band I & II) |
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Im Projektbericht werden der Erstellungsprozess und das Ergebnis der Erstkalkulation dokumentiert. Es wird auch auf die Qualität der zugrundeliegenden Daten, sowie die Möglichkeit, Grenzen und Weiterentwicklungsnotwendigkeiten der neuen Klassifikationen eingegangen. |