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| [Finanzierung] [Telematikkonformität] [eGK Zielinfrastruktur]>[Weitere Informationen] 27.06.2009 |
eGK Basis-Rollout Finanzierung |
| Für die von der Bundesschiedsstelle gemäß § 18a Abs. 6 KHG am 10. Juni 2008 festgelegten Eckpunkte zur Finanzierung der den Krankenhäusern bei der Einführung der elektronischen Gesundheitskarte entstehenden Kosten liegen die unterzeichneten Finanzierungs- und Ergänzungsvereinbarungen vor: Finanzierungsvereinbarung vom 27.06.2009
| Vereinbarung der Pauschalen vom 27.06.2009 Ergänzungsvereinbarung für Notfallambulanzen vom 27.06.2009
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