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| 24.09.2009 |
Kalkulationsergebnisse 2006, 2007, 2008 und 2009 |
| für krankenhausindividuelle Entgelte nach § 6 Abs. 1 KHEntgG. |
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| | Ergebnis 2009 |
| | Ergebnis 2008 |
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| | Ergebnis 2006 |
| | 2009 |
Krankenhausindividuelle Entgelte 2008 – Informationsbörse der NKG |
| Für Leistungen, die noch nicht mit den DRG-Fallpauschalen und bundeseinheitlichen Zusatzentgelten erfasst werden können, sieht der Gesetzgeber in § 6 Abs. 1 KHEntgG vor, dass die „örtlichen Vertragsparteien“ fall- oder tagesbezogenen Entgelte und Zusatzentgelte vereinbaren. Es handelt sich um folgende Bereiche: |
| | Darüber hinaus sind gemäß § 5 Abs. 2 FPV 2008 für die in Anlage 4 bzw. 6 benannten Leistungen krankenhausindividuelle Zusatzentgelte nach § 6 Abs. 1 KHEntgG zu vereinbaren. |
| Die Vertragsparteien auf Bundesebene haben eine Empfehlung gemäß § 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 KHEntgG für die Kalkulation von Zusatzentgelten vereinbart. Die Kalkulationshinweise sind der Empfehlung als Anlage beigefügt. |
| Informationsbörse bei der NKG |
| Bei der Kalkulation der Individualentgelte besteht - auch aufgrund nur zum Teil vorhandener Kalkulationsvorgaben - die Gefahr einer Fehleinschätzung. Vor diesem Hintergrund richtet die Niedersächsische Krankenhausgesellschaft eine Informationsbörse für individuell kalkulierte Entgelte ein. |
| Basis der Informationsbörse: |
| Krankenhäuser, die Individualentgelte kalkuliert und/oder vereinbart haben, werden gebeten, die Forderungen und auch die Ergebnisse (Vereinbarungen) per E-Mail an die NKG (rojahn@nkgev.de) zu übersenden. Dabei können grundsätzlich die entsprechenden „E3“-Formulare der AEB |
| | genutzt werden. Um den Informationswert zu steigern, wird jedoch – sofern vorhanden – um übermittlung detaillierter Kalkulationsdaten (z.B.
Anteil Personal- bzw. Sachkosten, Kosten OP/Anästhesie, etc.) gebeten. |
Bitte geben Sie an, ob es sich um geforderte Werte oder vereinbarte Werte handelt. | Teilnahmebedingung: |
| Die eingegangenen Informationen werden– selbstverständlich anonymisiert – im Downloadbereich auf der NKG-Homepage laufend aktualisiert zur Verfügung
gestellt. Nur die teilnehmenden Krankenhäuser erhalten ein entsprechendes Passwort für den Dateizugang. |
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