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| 24.01.2008 |
BKG-TOOL Programm der Bayerischen Krankenhausgesellschaft zur Analyse von Leistungsveränderungen. (Für das Jahr 2007) |
| Die Bayerische Krankenhausgesellschaft (BKG) hat ein Tool zur Analyse von Leistungsveränderungen - in Abgrenzung zum sog. "Kodierverhalten" - entwickelt. Im Rahmen der Erlösausgleichsberechnungen nach § 4 Abs. 9 KHEntgG muss das Krankenhaus, für den Fall, dass Mehrerlöse vorliegen, die nicht durch Fallzahlsteigerungen bedingt sind, darlegen, in welchem Umfang Leistungsstrukturveränderungen vorliegen. Das Programm ermöglicht dem Benutzer, auf der Grundlage eines Vergleichs von Vereinbarungs- und Ist-Daten, Argumente zur Abgrenzung von Leistungsveränderungen gegenüber Kodiereffekten herauszuarbeiten. Das Programm bietet verschiedene Methoden zur Leistungsdarstellung (Pauschalansatz, differenzierte DRG-Betrachtung, Nebendiagnosen-Effizienz) an. Das BKG-Tool, in Form einer Access-mde-Datei, kann ausschließlich mit der Access-Version 2003 betrieben werden. Zum Leistungsumfang gehört außerdem ein umfangreiches Handbuch sowie eine Excel-Mustertabelle für den Datenimport. |
| Die Zugangsdaten zum download der Datei, können ausschließlich per Email angefordert werden:
Zugangsberechtigung für Benutzerkennung: ausgleiche - erforderlich |
| | 18.01.2008 |
Budget 2008 Mustervereinbarungen |
| Musterentgeltvereinbarung nach Krankenhausentgeltgesetz sowie Berechnungsbogen (Berechnungsschema, B2, Musterberechnung Zahlbasisfallwert, AIP & ArbZ, Entgelte n. §6, NUB), Schemata Ausgleiche 2006/2007, Berechnungsprogramm Ausbildung |
| Musterpflegesatzvereinbarung, Berechnungsschema sowie Berechnungsprogramm Ausbildung |
| Musterentgelt-/Musterpflegesatzvereinbarung
sowie Berechnungsbogen (Berechnungsschema, B2 - neue Version -B2 und Zahlbasisbeträge,
Musterberechnung Zahlbasisfallwert, AIP & ArbZ, Entgelte n. §6, NUB), Schemata Ausgleiche 2006/2007,
Berechnungsprogramm Ausbildung. |
| 07.02.2008 |
Budgethinweise 2008 |
| Seit dem Jahr 2005 - und damit auch für 2008 - ist die Anwendung des neuen pauschalierenden Entgeltsystems nach § 17 b KHG für alle Krankenhäuser, die nicht unter die Ausnahmeregelung des § 17b Abs. 1 KHG fallen, verbindlich. |
Für alle Krankenhäuser, die im Jahr 2008 unter die Ausnahmeregelung des § 17b Abs. 1 KHG fallen, ist weiterhin die Budget- und Pflegesatzermittlung unter Anwendung der BPflV vorzunehmen. Die NKG hat zu den wesentlichen Fragen und Problempunkten | | Die Hinweise werden - wie für das Jahr 2007 - als Loseblatt-Sammlung herausgegeben. |
Es wird empfohlen, hierfür einen gesonderten Ordner anzulegen. Sobald weitere (neue) Informationen vorliegen, werden in den entsprechenden NKG-Mitteilungen jeweils Austauschseiten für diese Hinweise übersandt, so dass im Krankenhaus immer ein aktueller Stand vorliegt. Für Kritik, Hinweise, änderungs- und Ergänzungsvorschläge ist die NKG-Geschäftsstelle sehr dankbar. Es wird gebeten, hiervon regen Gebrauch zu machen. Die Texte stehen hier zur Verfügung:
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| Hier ist eine Zugangsberechtigung für die Benutzerkennung: mit2009 erforderlich. |
Hier anfordern: mit2009
| | 10.01.2008 |
Überleitungsblatt für die Summe der Bewertungsrelationen 2007/2008 |
| ( Bezug: NKG Mitteilung 401/2007) |
Hier ist eine Zugangsberechtigung für die Benutzerkennung: mit erforderlich. |
Hier anfordern: mit
| | 14.01.2008 |
AEB - Programm - Version 1.08.0 |
| Für Krankenhäuser wurde von der NKG ein EDV-Programm zur Erstellung der AEB entwickelt. Das Programm unterstützt die Erstellung der Formulare E1, E2, E3, B1 sowie die Erstellung des NKG-Berechnungsbogen zur Ermittlung der Obergrenze. |
| Download AEB |
| Preis für Mitglieder der NKG: 145,00 Euro |
für Nichtmitglieder: 290,00 Euro Datei: aeb_2008.zip [1,40 MB] Version: 1.08.0 Stand: 14.01.2008 | Installation: |
Das Archiv in einem Verzeichnis(z.B. aeb_2008) entpacken. Excel starten (oder Doppelklick auf startaeb.xls) >Datei>Öffnen Verzeichnis auswählen und startaeb.xls öffnen. | Hier ist eine Zugangsberechtigung erforderlich. |
Nach Eingang Ihrer Bestellung AEB-2008 mit Rechnungsanschrift erhalten Sie die Zugangsdaten zum Herunterladen des Programmes. | Bezug: NKG Mitteilung 30/2008 |
| 14.03.2008 |
Gutachten von Professor Roeder zum sogenannten veränderten Kodierverhalten |
| Bezug: NKG Mitteilung 110/2008 |
| Die NKG hat Herrn Professor Roeder von der Universität Münster gebeten ein Gutachten zum Thema: "Einflüsse veränderter Kodierung und anderer Effekte auf den Case-Mix im G-DRG-System" zu erstellen. |
Hier ist eine Zugangsberechtigung für die Benutzerkennung: mit2009 erforderlich. |
Hier anfordern: mit2009
| | 07.01.2008 |
Landesweiter Basisfallwert 2008 |
| Es liegt die Genehmigung des zuständigen Ministeriums für Soziales,
Frauen, Familie und Gesundheit vor. |
Für die Budget 2008 maßgeblich "gekappte" landesweit gültige Basisfallwert beträgt danach: | | Bezug: NKG Mitteilung 030/2008 |
Hier ist eine Zugangsberechtigung für die Benutzerkennung: mit2009 erforderlich. |
Hier anfordern: mit2009
| | 2007 |
Landesweiter Basisfallwert 2007 |
| Die Verhandlungen über einen landesweit gültigen Basisfallwert für das Jahr 2007 nach § 10 KHEntgG zwischenden Landesverbänden der Krankenkassen und der NKG wurden fristgerecht geführtund mit einem Ergebnis abgeschlossen. |
Der für die Budgetverhandlungen 2007 nach § 4 KHEntgG maßgebliche "gekappte" landesweit gültige Basisfallwert beträgt danach: | | Dieser ist zur Ermittlung des "Zielwertes nach § 4 Abs. 5 KHEntgG" heranzuziehen.
Der Landesbasisfallwert wurde anhand einer Vielzahl von Komponenten ermittelt und anschließend um den sogenannten "Kappungsbetrag" reduziert.
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Dabei ergeben sich: | | Mittlerweile liegt die Genehmigung des zuständigen Ministeriums für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit vor. Die Budgetverhandlungen können nunmehr auf der Grundlage des genehmigten landesweit gültigen Basisfallwertes geführt und zum Abschluss gebracht werden |
| 2006 |
Landesweiter Basisfallwert 2006 |
| Im Rahmen des Verfahrens zur Festsetzung des landesweit gültigen Basisfallwert für das Jahr 2006 nach § 10 KHEntgG durch die Schiedsstelle wurden die Verhandlungen von den Vertragsparteien erneut aufgenommen. Während des Schiedsverfahrens konnte ein Ergebnis erzielt werden. |
| Der für die Budgetverhandlungen 2006 nach § 4 KHEntgG maßgebliche genehmigte landesweit gültige Basisfallwert beträgt: |
| | Der Landesbasisfallwert wurde anhand einer Vielzahl von Komponenten ermittelt und anschließend um den sogenannten „Kappungsbetrag“ reduziert.
Dabei ergeben sich: |
| | 2005 |
Landesweiter Basisfallwert 2005 |
| Die Schiedsstelle zur Festsetzung der Pflegesätze in Niedersachsen
hat den landesweit gültigen Basisfallwert für das Jahr 2005
nach § 10 KHEntgG festgesetzt. |
Der für die Budgetverhandlungen 2005 nach § 4 KHEntgG maßgebliche genehmigte landesweit gültige Basisfallwert beträgt: | | Dieser war zur Ermittlung des Zielwertes nach § 4 Abs. 5 KHEntgG
für das Jahr 2005 heranzuziehen. |
Die Budgetverhandlungen können nunmehr auf der Grundlage des genehmigten landesweit gültigen Basisfallwertes geführt und zum Abschluss gebracht werden. | 2008 |
Veränderungsrate(n) 2008 |
| Das Bundesministerium für Gesundheit hat mit Datum vom 11. September 2007 die Veränderungsrate(n) gemäß § 71 Abs. 3 SGB V für den Pflegesatzzeitraum 2008 zur Beachtung des Grundsatzes der Beitragssatzstabilität bekannt gegeben (Anlage). |
| Demzufolge beträgt die für die Krankenhäuser maßgebliche Veränderungsrate gem. § 71 Abs. 3 SGB V: |
| | Da die Veränderungsrate für die in dem Gebiet der in Artikel 1 Abs. 1 des Einigungsvertrages genannten Länder die Veränderungsrate für das übrige Bundesgebiet nicht übersteigt, gilt sowohl für die alten als auch für die neuen Bundesländer die für das gesamte Bundesgebiet (also auch für Niedersachsen) ausgewiesene |
| | Die Veränderungsrate ist maßgeblich für die Vereinbarung der landesweit geltenden Basisfallwerte gemäß § 10 Abs. 4 Satz 1 KHEntgG, für die Ermittlung des veränderten Ausgangswertes für das Jahr 2008 gemäß § 4 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 KHEntgG sowie für die Vereinbarung des Gesamtbetrags gemäß § 6 Abs. 1 Satz 3 BPflV. |
| | 2007 |
BAT-Berichtigungsrate für 2007 |
| Bundesverbände der Krankenkassen und DKG haben sich gemäß § 15 Abs. 1 BPflV auf die TVöD-Berichtigungsraten nach § 6 Abs. 2 BPflV für die Budgetjahre 2006 und 2007 geeinigt. |
| Die TVöD-Berichtigungsrate beträgt im Jahr 2007: |
| | Die TVöD-Berichtigungsrate kann bei Krankenhäusern und Krankenhausabteilungen, die nach § 17b Abs. 1 Satz 1 zweiter Halbsatz KHG nicht in das DRG-Vergütungssystem einbezogen sind und die deshalb nach § 1 Abs. 1 BPflV dieser Verordnung unterliegen - in § 1 Abs. 2 der Psychiatrie-Personalverordnung genannte Einrichtungen sowie Einrichtungen für Psychosomatik und Psychotherapeutische Medizin - und bei besonderen Einrichtungen nach § 17b Abs. 1 Satz 16 KHG und unter das KHEntgG fallende Einrichtungen, deren Leistungen weitgehend über krankenhausindividuell zu vereinbarende Entgelte abgerechnet werden, für die nach § 6 Abs. 3 Satz 3 KHEntgG die Vorschriften zur Vereinbarung eines Gesamtbetrages nach § 6 BPflV zu berücksichtigen sind, geltend gemacht werden. Voraussetzung für ihre Gewährung ist der Nachweis der Erfordernis zur Erfüllung des Versorgungsvertrages. |
| 08.02.2008 |
Vereinbarung Bluter-Zusatzentgelte ab 01.01.2008 |
| Entgelte für die Behandlung von Blutern mit Blutgerinnungsfaktoren werden nach Krankenhausentgeltgesetz (und FPV 2008) krankenhausindividuell als Entgelt nach § 6 Abs. 1 KHEntgG vereinbart. |
| Die Landesverbände der Krankenkassen und NKG sind übereinstimmend der Auffassung, dass die bei der Behandlung von angeborenen der erworbenen Blutgerinnungsstörungen eingesetzten Blutgerinnungsfaktoren als Teil der allgemeinen Krankenhausleistungen weiterhin im Rahmen von Zusatzentgelten gesondert (d.h. a u ß e r h a l b des Budgets) vergütet werden. |
| Damit nicht jedes Krankenhaus in Niedersachsen eine eigene Vereinbarung über die Höhe der Bluter-Entgelte treffen muss, haben sich die Landesverbände der Krankenkassen und die NKG dafür ausgesprochen – wie bereits in den Vorjahren – eine Empfehlungsvereinbarung über Entgelte für die Behandlung von Blutern mit Blutgerinnungsfaktoren mit Wirkung zum 01. Januar 2008 abzuschließen. |
Danach bleibt es auch im Jahr 2008 dabei, dass für die Behandlung von Blutern entsprechende (Zusatz-)Entgelte (außerhalb des Budgets) abgerechnet werden können. | Die Vergütungen konnten angehoben werden. Zusätzlich wurden drei weitere Entgeltgruppen (Fibrinogenkonzentrat, Von-Willebrand-Faktor, Faktor XIII plasmatisch) in die Empfehlungsvereinbarung mit aufgenommen. Die entsprechende Preisliste ist in der Empfehlungsvereinbarung (Anlage) enthalten. Das Unterschriftenverfahren wurde eingeleitet. |
| Da - formal - eine krankenhausindividuelle Vereinbarung nach § 6 Abs. 1 KHEntgG erforderlich ist, wurden - ebenfalls wie im Vorjahr - in der Musterentgelt- / -pflegesatzvereinbarung (nach KHEntgG) in § 4 entsprechende - alternativ zu verwendende - Absätze eingefügt: |
| | Es ist darauf hinzuweisen, dass auch die Krankenhäuser, die entsprechende Leistungen vorauskalkulieren, die Entgelte für die Behandlung von Blutern (ZE 2008-27) n i c h t in das Formular E 3.2 der AEB eintragen, da ansonsten die dort kalkulierten Erlöse vom Gesamtbetrag (in dem diese nicht enthalten sind) abgezogen würden. |
| Bezug: NKG Mitteilung 71/2008 |
Hier ist eine Zugangsberechtigung für die Benutzerkennung: mit2009 erforderlich. |
Hier anfordern: mit2009
| | 2008 |
Ausgleichsberechnungsschema 2004 (für 2005-2007 im Paket enthalten) |
| Landesverbände der Krankenkassen und NKG haben das im vergangenen Jahr gemeinsam abgestimmte Ausgleichsberechnungsschema für das Jahr 2004
modifiziert. |
Dabei wurde die Ausgleichsberechnung für den Bereich der krankenhausindividuellen Entgelte nach § 6 Absatz 3 KHEntgG (E 3.1, E 3.2 und E 3.3 der AEB) angepasst. Hier ist eine Zugangsberechtigung für die Benutzerkennung: nkgmit erforderlich. |
Hier anfordern: nkgmit
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