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| Zuschläge die ab dem 1. Januar 2012 in Rechnung gestellt werden |
| ![]() Schließung CITY BKK |
Abrechnung von Behandlungsleistungen gegenüber der CITY BKK
| Der GKV-Spitzenverband hat für Leistungserbringer ein Merkblatt erstellt, wie Behandlungsleistungen bei ehemaligen Versicherten der CITY BKK, die bis zum 30.06.2011 noch keine neue Krankenkasse gewählt haben, abzurechnen sind. Dem Merkblatt des GKV-Spitzenverbands lässt sich entnehmen, dass
Krankenhausbehandlungen weiterhin gegenüber der CITY BKK „in Abwicklung“ als leistungsaushelfende Krankenkasse abgerechnet werden können, bis zu dem Zeitpunkt, zu dem die Versicherten eine neue Krankenkasse gewählt haben. |
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| Schließung CITY BKK |
Forderungen müssen innerhalb von 6 Monaten angemeldet werden
| Die City BKK wird zum 1. Juli 2011 geschlossen. |
Bereits entstandene bzw. bis zum 30. Juni 2011 noch entstehende Forderungen gegenüber der CITY BKK müssen nach § 155 Abs. 2 SGB V innerhalb von sechs Monaten ab der öffentlichen Bekanntmachung der Schließung der CITY BKK angemeldet werden. Ansonsten kann die Befriedigung dieser Forderungen verweigert werden. Hier ist eine Zugangsberechtigung für die Benutzerkennung: mit2010 erforderlich. |
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| Zuzahlungsinkasso - Gesetzliche Krankenkassen in Deutschland |
| Die NKG hat eine aktualisierte Übersicht über alle (derzeit 156) gesetzlichen Krankenkassen erstellt und stellt diese als Tabelle zur Verfügung. Mit dieser Tabelle können auch Serienbriefe erstellt werden. (Incl. CITY BKK in Abwicklung - Schließung 01.07.2011) |
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| DRG-Abrechnung 2011 |
| Hilfestellung zur Abrechnung im DRG System 2011 |
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Bezug: NKG-Mitteilung 077/2011 |
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| Kostenübernahme / Abrechnungsfragen |
| Informationen für Leistungserbringer im Falle einer Kassenschließung. Im Falle einer Kassenschließung finden die Regelungen gemäß § 9 der FPV 2011 bezüglich eines Kostenträgerwechsels uneingeschränkt Anwendung. |
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| Klarstellung zur FPV 2011 |
| Klarstellungen der Vertragsparteien nach § 17b Abs. 2 Satz 1 KHG zur Fallpauschalenvereinbarung 2011 (FPV 2011) |
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| Zuzahlungsinkasso |
| Bezug: NKG-Mitteilungen 115/2010 |
Liste aller gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland (Stand 01.03.2010) |
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| Zuzahlungsinkasso - Anwendung der Fristen zur Datenübermittlung nach § 301 SGB V |
| Die Krankenhäuser sind gemäß § 43b Abs. 3 Satz 1 SGB V dazu verpflichtet, die Zuzahlungen
von Versicherten nach § 39 Abs. 4 SGB V einzubehalten. Der Vergütungsanspruch des Krankenhauses gegenüber der Krankenkasse verringert sich entsprechend. |
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Bezug: NKG-Mitteilung 071/2010 |
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| Abrechnung von Krankenhausleistungen |
| Der Rechnungsabschlag nach § 8 Abs. 9 KHEntgG a.F. als Bestandteil des sog.
„Sanierungsbeitrages“ ist formell und materiell verfassungsgemäß.
Bundessozialgericht vom 20. April 2010 |
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| Datenübermittlung nach § 301 SGB V |
| Vereinbarung nach § 120 Abs. 3 SGB V über Form und Inhalt der Abrechnungsunterlagen
für Einrichtungen nach § 117 bis § 119 SGB V |
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Bezug: NKG-Mitteilungen 132/2010 |
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| DRG-Abrechnung 2010 |
| Hilfestellung zur Abrechnung im DRG System 2010 |
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Bezug: NKG-Mitteilung 084/2010 |
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| Umsetzungshinweise der DKG |
| Hinweise für die Einziehung der Krankenhauszuzahlungen nach §39 Abs. 4 SGB V |
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| Klarstellung zur FPV 2010 |
| Klarstellungen der Vertragsparteien nach § 17b Abs. 2 Satz 1 KHG zur
Fallpauschalenvereinbarung 2010 (FPV 2010) |
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| Vereinbarung
zum
Fallpauschalensystem für Krankenhäuser für das Jahr 2010 |
| Fallpauschalenvereinbarung 2010 – FPV 2010 |
Hier ist eine Zugangsberechtigung für die Benutzerkennung: nkgmit erforderlich. |
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| Budgetrunde 2010 |
- Gespräche mit den Landesverbänden der Krankenkassen - Zuschlagserhebung bei Überliegern und Weitergeltung von Zuschlägen
| Bei der Erhebung beziehungsweise Nichterhebung einiger Zu-/Abschläge 2009/2010 kam es bei
Überliegern aufgrund uneinheitlichen Vorgehens der Krankenkassen zu erheblichen Problemen.
Betroffen waren dabei insbesondere der Zu-/Abschlag für Erlösausgleiche nach § 5 Abs. 4
KHEntgG und der Abschlag für geplante Mehrleistungen gemäß § 4 Abs. 2a KHEntgG.
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Um eine rechtskonforme und zuverlässige Abrechnung zu ermöglichen, hat die NKG mit den Landesverbänden der Krankenkassen eine gemeinsame Absprache zur Abrechnung der Zu- und Abschläge 2010 abgestimmt. |
Übersicht über die Zuschläge, die ab dem 1. Januar 2010 in Rechnung gestellt werden. |
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Bezug: NKG-Mitteilung 063/2010 |
Hier ist eine Zugangsberechtigung für die Benutzerkennung: mit2010 erforderlich. |
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| Krankenhausfinanzierungsreformgesetz (KHRG) - Rechnungsmuster nach § 8 Abs. 9 KHEntgG |
| Das Muster einer Rechnung für Selbstzahler liegt in einer überarbeiteten Form vor. Darin sind Verbesserungsvorschläge aus dem Mitgliederbereich, z.B. die Aufnahme eines Abschlages wegen Verlegung oder der Hinweis, dass bei Fallzusammenführungen verschiedene Aufnahme- und Entlassdaten in der Rechnung festzuhalten sind, berücksichtigt worden.
Es steht auch auf der DKG-Homepage www.dkgev.de als Download zur Verfügung. |
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Bezug: NKG-Mitteilungen 213/2009 |
Hier ist eine Zugangsberechtigung für die Benutzerkennung: mit2010 erforderlich. |
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| Rechnungsmuster als Word-Datei |
Abrechnungshilfestellung zum DRG-System 2009 |
| Hilfestellung zur Abrechnung im DRG-System 2009 - Version 2 |
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| Bezug: NKG-Mitteilungen 163/2009 |
Hier ist eine Zugangsberechtigung für die Benutzerkennung: mit2010 erforderlich. |
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| Bezug: NKG-Mitteilungen 055/2009 |
Hier ist eine Zugangsberechtigung für die Benutzerkennung: mit2010 erforderlich. |
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| Klarstellung zur FPV 2009 |
| Hier ist eine Zugangsberechtigung für die Benutzerkennung: nkgmit erforderlich. |
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| Hinweise zur Erläuterung der Regelung nach § 3 Abs. 3 Sätze 2 bis 4 FPV 2009 |
| Kombinierte Fallzusammenführung 2009 |
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| Übersicht Zuschläge |
| ![]() Abrechnungshilfestellung zum DRG-System 2008 |
| Hilfestellung zur Abrechnung im DRG-System 2008 - Version 3 |
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| Bezug :NKG-Mitteilung 280/2008 |
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Klarstellung zur FPV 2008 |
| Zur Vermeidung von Abrechnungsstreitigkeiten haben sich die Selbstverwaltungspartner GKV/PKV/DKG auf weitere Klarstellungen zur FPV 2008 verständigt. Diese betreffen die Fallzählung bei Fallpauschalen für teilstationäre Leistungen, die Anwendung der Beurlaubungsregel, die Abrechnung teilstationärer Leistungen in Verbindung mit Fallzusammenführungen, die Nichtanwendung der Regelungen zur Fallzusammenführung bei Fallkonstellationen über den Jahreswechsel sowie die Eingruppierung und Fallzählung bei tagesbezogenen Entgelten für die teilstationäre geriatrische Komplexbehandlung (90A und 90B). |
Hinweise zur Erläuterung der Regelung nach § 3 Abs. 3 Sätze 2 bis 4 FPV 2008 |
| Kombinierte Fallzusammenführung 2008 |
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